Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die beidseitig unterfertigte Mietvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.


2. Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer Preisliste. Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinausgehende Zeiten gelangen die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung. Zusatzkosten während der Mietdauer wie Park-, Mautgebühren sowie Einfahrts- bzw. Durchfahrtsgenehmigungen (zum Standesamt Innsbruck) gehen zu Lasten des Mieters.


3. Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden. Stornogebühren: Stornierungen bis zu drei (3) Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei, danach 25% des vereinbarten Mietpreises bis zu (3) Tage vor Mietbeginn dann 75% des Mietpreises. Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt (no Show) wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt. Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.


4. Leistungsrücktritt

Wir sind jederzeit mit Angaben von Gründen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt auf Grund von Ereignissen außerhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen vor allem witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall, Umstände welche die Sicherheit der Fahrgäste gefährden oder unvorhersehbare technische Ausfälle. Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nichtretournierung des Mietvertrages bzw. Nichterbringung einer vereinbarten Anzahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.


5. Zahlungsbedingungen

Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich.

Auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen ist
a. der Restbetrag so rechtzeitig auf unser Bankkonto zu überweisen, dass dieser zum angegebenen Termin gutgeschrieben wird.

b. Barzahlung direkt zu Mietbeginn nur mehr in Ausnahmefällen bei sehr kurzfristiger Buchung möglich und müssen von uns vorab schriftlich genehmigt werden.

Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich;
bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a.


6. Mietbeginn und -ende

Mietbeginn ist der in der Mietvereinbarung genannte Zeitpunkt, auch wenn das Fahrzeug früher eintrifft, bei unerwarteter Verspätung beginnt die Miete mit dem Eintreffen des Fahrzeugs ohne Verkürzung der vereinbarten Mietdauer. Verzögertes Einsteigen der Fahrgäste hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Mietende. Früheres Zusteigen des ersten Fahrgastes ist als vorgezogener Mietbeginn zu werten, das Mietende wird um diese Zeit vorverlegt oder werden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Mietende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt. Verlängerungen sind nur nach Maßgabe der aktuellen Terminsituation möglich und können nicht generell zugesichert werden. Bei verspäteter Ankunft des Fahrzeugs wird das Mietende um diese Zeit hinausgeschoben. Mehrkosten durch Verzögerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet und sind bei Mietende sofort zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist eine halbe Stunde. Geringfügige Überschreitungen bis zu 10 min. der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des Kunden.


7. An- und Abfahrtskosten

An- und Abfahrtskosten sind in unserer angegebenen Preisliste nicht inkludiert, da sich die je nach Entfernung von unserem Standort ändern. Ausgangspunkt unserer Preisberechnung für die Anfahrts- bzw. Rückfahrtskosten ist in jedem Fall der Standort 6300 Wörgl, Anschlussstelle Ost. Der Ort des Mietbeginns ist derjenige welcher im Mietvertrag angeben wurde und die Mietzeit beginnt mit eintreffen des Fahrzeugs bei diesen. Die Miete endet an denjenigen Ort welcher im Mietvertrag angegeben wurde. Ändert sich der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes und liegen diese weiter entfernt zu unserem Standort, so werden Mehrkosten je nach KM verrechnet. Sollte jedoch der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes näher an unseren Standort liegen, so werden keine Kosten rückerstattet.


8. Beförderungsbedingungen

Es besteht keine Beförderungspflicht.

In den Limousinen werden ausnahmslos nur max. 8 Personen befördert.

Fahrgäste sind an die Weisungen des Chauffeurs gebunden. Die Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 150cm unterliegt den zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Beistellung von Kindersitze erfolgt durch den Kunden. Wenn Fahrgäste unseren Weisungen oder jenen unseres Chauffeurs zuwiderhandeln sind wir berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs (z.B. durch vom Fahrgast verursachte Beeinträchtigung des Chauffeurs) vorliegt. In diesem Fall berechnen wir den vollen vereinbarten Mietpreis samt allen Nebenleistungen.




9. Selbst mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen in den Limousinen sind auf keinen Fall gestattet.

Selbst mitgebrachte Getränke sind in unseren Fahrzeugen ebenfalls nicht gestattet. Anderenfalls berechnen wir folgende Pauschale, welche zum Mietende zu bezahlen sind: für Getränke pro Flasche EUR 10,00. Diese Pauschale können nicht gegen die in unseren Preisen enthaltenen und beigestellten Getränke gegenverrechnet werden. Miniaturen wie Klopfer usw. sind keinesfalls zugelassen, da mit diesen die Inneneinrichtung der Fahrzeuge beschädigt wird! Die Bestimmungen des Jungendschutzes hinsichtlich Getränken gilt auch in unseren Fahrzeugen, bei selbst mitgebrachten Getränken ist der Mieter für Verstöße alleinig haftbar und wird den Vermieter bei Problemen daraus vollständig Schad- und klaglos halten.


10. Mietdauer

Die Berechnung der Miete erfolgt ab einer Stunde und wird dann im Stundentakt verlängert. Erst ab einer Mietdauer von zwei Stunden kann die Miete auch im Halbstundentakt erfolgen. Für spezielle Events und Pakete ist eine mindest Mietdauer von 3 Stunden vorgesehen, dies gilt vor allem an Samstagen für Hochzeitspakete. In dieser Zeit werden kürzere Vermietungen nur auf Verfügbarkeit und vorbehaltlich vergeben.


11. Werbung, Blumenschmuck

Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unserer vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich; eventuelle Schäden durch falsches bzw. unfachgemäßes Anbringen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


12. Haftung von Magic Limousines – Richard Kruckenhauser

Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich bzw. auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß. Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der dafür vorgesehenen Versicherungssumme begrenzt. Für jegliche, durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch unsere Erfüllungsgehilfen.


13. Haftung des Mieters

Der Mieter ist für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden im und außerhalb des Fahrzeugs sowie deren fahrlässigen Verschmutzung haftbar. Bei vorsätzlicher starker Verschmutzung (erbrechen) werden € 80,- Reinigungsgebühr, sowie pro gebrochenes Sekt- oder Whiskyglas € 5,- direkt vom Chauffeur kassiert.


14. Versicherungsschutz

Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen nach den jeweils geltenden Vorschriften und Deckungssummen. Zusätzlich besteht auch ein Kaskoschutz zur Haftungsbegrenzung unserer Kunden. Für von Partnern angemietete Fahrzeuge gilt ausschließlich deren Versicherungsschutz.


15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht von Kufstein als vereinbart.  

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