1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die
Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die beidseitig unterfertigte Mietvereinbarung
sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2. Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer
Preisliste. Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte
Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber
hinausgehende Zeiten gelangen die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste
zur Verrechnung. Zusatzkosten während der Mietdauer wie Park-, Mautgebühren sowie Einfahrts- bzw.
Durchfahrtsgenehmigungen (zum Standesamt Innsbruck) gehen zu Lasten des Mieters.
3. Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten
demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu drei (3) Wochen vor
Mietbeginn sind kostenfrei, danach 25% des
vereinbarten Mietpreises bis zu (3) Tage vor
Mietbeginn dann 75% des Mietpreises.
Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt (no Show)
wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.
4. Leistungsrücktritt
Wir sind jederzeit mit Angaben von Gründen berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt auf
Grund von Ereignissen außerhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu
zählen vor allem witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall, Umstände welche
die Sicherheit der Fahrgäste gefährden oder unvorhersehbare technische Ausfälle.
Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht
verletzt (z.B. Nichtretournierung des Mietvertrages bzw. Nichterbringung einer
vereinbarten Anzahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, vom Mietvertrag
zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich.
Auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen ist
a. der Restbetrag so rechtzeitig auf unser Bankkonto zu überweisen, dass dieser zum angegebenen Termin gutgeschrieben wird.
b. Barzahlung direkt zu Mietbeginn nur mehr in Ausnahmefällen bei sehr kurzfristiger Buchung möglich und müssen von uns vorab schriftlich genehmigt werden.
Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich; bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a.
6. Mietbeginn und -ende
Mietbeginn ist der in der Mietvereinbarung genannte Zeitpunkt, auch wenn das
Fahrzeug früher eintrifft, bei unerwarteter Verspätung beginnt die Miete mit dem
Eintreffen des Fahrzeugs ohne Verkürzung der vereinbarten Mietdauer. Verzögertes
Einsteigen der Fahrgäste hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Mietende.
Früheres Zusteigen des ersten Fahrgastes ist als vorgezogener Mietbeginn zu
werten, das Mietende wird um diese Zeit vorverlegt oder werden Mehrkosten in
Rechnung gestellt.
Mietende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt. Verlängerungen
sind nur nach Maßgabe der aktuellen Terminsituation möglich und können nicht
generell zugesichert werden. Bei verspäteter Ankunft des Fahrzeugs wird das
Mietende um diese Zeit hinausgeschoben.
Mehrkosten durch Verzögerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste
berechnet und sind bei Mietende sofort zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist
eine halbe Stunde. Geringfügige Überschreitungen bis zu 10 min. der vereinbarten
Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.
Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des Kunden.
7. An- und Abfahrtskosten
An- und Abfahrtskosten sind in unserer angegebenen Preisliste nicht inkludiert,
da sich die je nach Entfernung von unserem Standort ändern.
Ausgangspunkt unserer Preisberechnung für die Anfahrts- bzw. Rückfahrtskosten
ist in jedem Fall der Standort 6300 Wörgl, Anschlussstelle Ost.
Der Ort des Mietbeginns ist derjenige welcher im Mietvertrag angeben wurde und
die Mietzeit beginnt mit eintreffen des Fahrzeugs bei diesen.
Die Miete endet an denjenigen Ort welcher im Mietvertrag angegeben wurde.
Ändert sich der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes und liegen diese weiter
entfernt zu unserem Standort, so werden Mehrkosten je nach KM verrechnet.
Sollte jedoch der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes näher an unseren
Standort liegen, so werden keine Kosten rückerstattet.
8. Beförderungsbedingungen
Es besteht keine Beförderungspflicht.
In den Limousinen werden ausnahmslos nur max. 8 Personen befördert.
Fahrgäste sind an die Weisungen des Chauffeurs gebunden. Die Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 150cm unterliegt den zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Beistellung von Kindersitze erfolgt durch den Kunden. Wenn Fahrgäste unseren Weisungen oder jenen unseres Chauffeurs zuwiderhandeln sind wir berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs (z.B. durch vom Fahrgast verursachte Beeinträchtigung des Chauffeurs) vorliegt. In diesem Fall berechnen wir den vollen vereinbarten Mietpreis samt allen Nebenleistungen.
9. Selbst mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen in den Limousinen sind auf keinen Fall gestattet.
Selbst mitgebrachte Getränke sind in unseren Fahrzeugen ebenfalls nicht gestattet. Anderenfalls berechnen wir folgende Pauschale, welche zum Mietende zu bezahlen sind: für Getränke pro Flasche EUR 10,00. Diese Pauschale können nicht gegen die in unseren Preisen enthaltenen und beigestellten Getränke gegenverrechnet werden. Miniaturen wie Klopfer usw. sind keinesfalls zugelassen, da mit diesen die Inneneinrichtung der Fahrzeuge beschädigt wird! Die Bestimmungen des Jungendschutzes hinsichtlich Getränken gilt auch in unseren Fahrzeugen, bei selbst mitgebrachten Getränken ist der Mieter für Verstöße alleinig haftbar und wird den Vermieter bei Problemen daraus vollständig Schad- und klaglos halten.
10. Mietdauer
Die Berechnung der Miete erfolgt ab einer Stunde und wird dann im Stundentakt
verlängert.
Erst ab einer Mietdauer von zwei Stunden kann die Miete auch im Halbstundentakt
erfolgen.
Für spezielle Events und Pakete ist eine mindest Mietdauer von 3 Stunden
vorgesehen, dies
gilt vor allem an Samstagen für Hochzeitspakete. In dieser Zeit werden kürzere
Vermietungen nur auf Verfügbarkeit und vorbehaltlich vergeben.
11. Werbung, Blumenschmuck
Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unserer
vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich; eventuelle Schäden
durch falsches bzw. unfachgemäßes Anbringen werden dem Mieter in Rechnung
gestellt.
12. Haftung von Magic Limousines Richard Kruckenhauser
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich bzw. auf Grund
grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß.
Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der dafür vorgesehenen Versicherungssumme
begrenzt.
Für jegliche, durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung,
dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch unsere
Erfüllungsgehilfen.
13. Haftung des Mieters
Der Mieter ist für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen
Schäden im und außerhalb des Fahrzeugs sowie deren fahrlässigen Verschmutzung
haftbar.
Bei vorsätzlicher starker Verschmutzung (erbrechen) werden 80,-
Reinigungsgebühr, sowie pro gebrochenes Sekt- oder Whiskyglas 5,- direkt vom
Chauffeur kassiert.
14. Versicherungsschutz
Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen nach den jeweils geltenden
Vorschriften und Deckungssummen.
Zusätzlich besteht auch ein Kaskoschutz zur Haftungsbegrenzung unserer Kunden.
Für von Partnern angemietete Fahrzeuge gilt ausschließlich deren
Versicherungsschutz.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht von Kufstein als
vereinbart.
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